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   VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99   

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VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99 (https://dejure.org/1999,13183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.1999 - 3 S 2580/99 (https://dejure.org/1999,13183)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 3 S 2580/99 (https://dejure.org/1999,13183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: fehlende Festsetzung von Baugrenzen für ein einziges Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 3244/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung der überbaubaren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Der Bebauungsplan leidet nicht an beachtlichen Verfahrensfehlern (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 3 S 3244/98).

    2.1 Die Antragsgegnerin hat nicht gegen § 1 Abs. 3 BauGB verstoßen (vgl. hierzu ebenfalls Senatsurteil vom heutigen Tag - 3 S 3244/98).

    2.2 Die Antragsgegnerin hat auch weder das Anpassungsgebot nach § 1 Abs. 4 BauGB noch das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB verletzt Senatsurteil vom heutigen Tag - 3 S 3244/98).

    2.5 Im übrigen leidet der Bebauungsplan nicht an Abwägungsfehlern (vgl. im einzelnen hierzu etwa Senatsurteil vom heutigen Tag - 3 S 3244/98).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Nach den Planunterlagen ist mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen, daß die Antragsgegnerin den Bebauungsplan auch mit einem entsprechend räumlich eingeschränkten Geltungsbereich beschlossen hätte (vgl. zu diesen Maßstäben, BVerwG, Beschluß vom 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - m.w.N., DVBl. 1992, 37).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6.10.1992 - 4 NB 36.92 -, DVBl. 1993, 113; vom 5.4.1993 - 4 NB 3.91 -, DVBl. 1993, 662) ist bei der Festsetzung der Mindestgröße von Baugrundstücken nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Rahmen der planerischen Abwägung die Privatnützigkeit des Eigentums zu berücksichtigen, jedoch bedarf die Festsetzung keiner "besonderen" Rechtfertigung.

  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6.10.1992 - 4 NB 36.92 -, DVBl. 1993, 113; vom 5.4.1993 - 4 NB 3.91 -, DVBl. 1993, 662) ist bei der Festsetzung der Mindestgröße von Baugrundstücken nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Rahmen der planerischen Abwägung die Privatnützigkeit des Eigentums zu berücksichtigen, jedoch bedarf die Festsetzung keiner "besonderen" Rechtfertigung.
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Dies wäre nur dann nicht möglich, wenn der festgestellte Fehler die Grundzüge der Planung bzw. den Kern der Abwägungsentscheidung berührte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8.10.1998 - 4 CN 7.97 -, ZfBR 1999, 107 und Beschluß vom 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, DÖV 1999, 340 = ZfBR 1999, 106).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Dies wäre nur dann nicht möglich, wenn der festgestellte Fehler die Grundzüge der Planung bzw. den Kern der Abwägungsentscheidung berührte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8.10.1998 - 4 CN 7.97 -, ZfBR 1999, 107 und Beschluß vom 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, DÖV 1999, 340 = ZfBR 1999, 106).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 4 BN 24.99

    Bebauungsplan; Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung der zulässsigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Beide Festsetzungen dienen auch unterschiedlichen Zwecken, jede dieser Festsetzungen ist für sich anzuwenden und auch nur im Rahmen der anderen ausnutzbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29.7.1999 - 4 BN 24.99 -, ZfBR 1999, 353; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, RdNr. 12 zu § 23 BauNVO).
  • BVerwG, 06.10.1992 - 4 NB 36.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücken,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6.10.1992 - 4 NB 36.92 -, DVBl. 1993, 113; vom 5.4.1993 - 4 NB 3.91 -, DVBl. 1993, 662) ist bei der Festsetzung der Mindestgröße von Baugrundstücken nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Rahmen der planerischen Abwägung die Privatnützigkeit des Eigentums zu berücksichtigen, jedoch bedarf die Festsetzung keiner "besonderen" Rechtfertigung.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: öffentliche Grünfläche; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Es bestehen auch keine Bedenken, die "Teilungültigkeit" des Bebauungsplans um die Fehlerfolgenregelung des § 215a Abs. 1 in Verb. mit § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO zu ergänzen (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 5.10.1999 - 5 S 2624/96).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Die von der Gemeinde bei der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ist nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, 309) gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99
    Allerdings liegt ausnahmsweise dann eine sogenannte Baulücke vor und eine Ausnahme von dem genannten Grundsatz, wenn sich hinter dem letzten Haus oder Häuserreihe noch eine unbebaute Fläche anschließt, die ihrerseits deutlich durch natürliche Hindernisse von der freien Landschaft abgegrenzt ist, so daß diese freie Fläche bei natürlicher Betrachtungsweise noch als Teil des Innenbereichs erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BauR 1978, 276).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 LB 17/17

    Auswirkung der Festsetzung von Baugrenzen auf Grundstücke ohne eine solche

    Sind in einem qualifizierten Bebauungsplan für einzelne Grundstücke keine Baugrenzen eingezeichnet, sind diese dann nicht bebaubar, wenn dieser Bebauungsplan für alle übrigen Grundstücke die überbaubare Fläche durch Baugrenzen festsetzt (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 17. Januar 1995 - 1 L 292/91 -, Rn. 30, juris; so auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 1999 - 3 S 2580/99 -, Rn. 24, juris; Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Auflage 2019, § 23 Rn. 1; vgl. bezogen auf ein Grundstück, für das keine Art der baulichen Nutzung festgesetzt ist Sächs. OVG, Urteil vom 05. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, Rn. 83 ff. juris).

    Eine Konstellation, in der ein Bebauungsplan gleichzeitig qualifiziert (§ 30 Abs. 1 BauGB) und einfach (§ 30 Abs. 3 BauGB) ist, ist nicht denkbar (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 17. Januar 1995 - 1 L 292/91 -, Rn. 30, juris; vgl. so im Ergebnis auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 1999 - 3 S 2580/99 -, Rn. 24, juris).

    Dies kann dazu führen, dass ein Bebauungsplan bzgl. eines Grundstückes Festsetzungen über die grundsätzlich zulässige Art der Nutzung getroffen hat, diese jedoch mangels Ausweisung der überbaubaren Grundstücksfläche für das betroffene Grundstück ins Leere gehen (vgl. zu dem Verhältnis von Maß der baulichen Nutzung und Baugrenzen VGH Bad.-Württ, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 3 S 2580/99 -, Rn. 24, juris).

    § 23 BauNVO regelt nur die Verteilung des Maßes der baulichen Nutzung auf dem Grundstück, stellt selbst aber - was auch die systematische Unterteilung der Abschnitte der BauNVO zeigt - keine Maßvorschrift dar (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 3 S 2580/99 -, Rn. 24, juris).

    Ferner hat es hinsichtlich der Grundstücke der Klägerin nicht zwingend einer Festsetzung von der Bebauung freizuhaltender Flächen und ihrer Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB bedurft (vgl. i. E. für den Fall fehlender Baugrenzen auf einem einzelnen Grundstück VGH Bad.-Württ, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 3 S 2580/99 -, Rn. 24, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 3 S 107/02

    Unmittelbar vor einer Veränderungssperre erfolgte Zurückstellung ist zeitlich

    Nachdem der erkennende Senat mit - rechtskräftigen - Urteilen vom 15.12.1999 - 3 S 1164/99, 3 S 2086/99, 3 S 2543/99, 3 S 2580/99 und 3 S 3244/98 - diesen Bebauungsplan, soweit er das Grundstück Flst.-Nr. 4630/8 betrifft, für nicht wirksam erklärt hat bis die in den Entscheidungsgründen genannten Mängel behoben sind, änderte der Gemeinderat den Bebauungsplan zuletzt am 17.5.2001.
  • OVG Sachsen, 17.09.2009 - 1 D 15/07

    Einfacher Bebauungsplan; Festsetzungen; Wald; Abwägung; Abwägungsmangel;

    Denn die Nichtbebaubarkeit eines oder mehrerer Grundstücke kann sich auch daraus ergeben, dass der Bebauungsplan für alle anderen Grundstücke Baugrenzen festsetzt; der zusätzlichen ausdrücklichen Festsetzung nicht überbaubarer Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB bedarf es dann nicht (so ausdrücklich VGH BW, Urt. v. 15.12.1999 - 3 S 2580/99 -, zitiert nach juris; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a. a. O., § 23 Rn. 10; König, BauNVO, § 23 Rn. 10 a. E. vgl. auch BayVGH, Urt.v. 2.2.1996, BRS 58 Nr. 38; OVG Schl.-H. vom 17.1.1995 - 1 L 292/91 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 04.10.2000 - 1 D 19/00

    Abkürzung einer Frist zur Geltendmachung von Rechtsverstößen durch die Erklärung

    Denn die Nichtbebaubarkeit eines oder mehrer Grundstücke kann sich auch daraus ergeben, dass der Bebauungsplan für alle anderen Grundstücke Baugrenzen festsetzt; der zusätzlichen ausdrücklichen Festsetzung nicht überbaubarer Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB bedarf es dann nicht (so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Urt.v. 15.12.1999 - 3 S 2580/99 -, zitiert nach juris; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO, § 23 RdNr. 10; König, BauNVO, § 23 RdNr. 10 a.E. vgl. auch BayVGH, Urt.v. 2.2.1996, BRS 58 Nr. 38; OVG Schl.-H. vom 17.1.1995 - 1 L 292/91 -, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 3244/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung der überbaubaren

    Etwas anders gilt lediglich im Fall des Flurstück-Nr. 4630/8 (vgl. Verfahren 3 S 2580/99), wie bereits ausgeführt wurde.
  • VGH Bayern, 02.06.2006 - 1 N 03.1546

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet für

    Ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche außerhalb der festgesetzten Flächen liegt, ist nicht bebaubar (VGH BW vom 15.12.1999 - 3 S 2580/99 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 7 B 1875/05

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Unterschreitung von Abstandsflächen

    vgl. z.B. OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2003 - 7 B 2212/02 -, a.a.O., VGH BW, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 3 S 2580/99 -, JURIS-Dokumentation, sowie König in König/Roeser/Stock, a.a.O., 23 Rz 10a.
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